Promille-Rechner zur Kalkulation der Alkoholpromille im Blut nach Alkoholeinnahme
gemäss der Widmark-Formel, resorbierte Alkoholmenge in gramm = r * kg Körpergewicht * Blutalkoholpromille (‰) .
Blutalkohol-Rechner (BAK-Rechner) .

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Eingeno
mmene
1 Vol% = g/L Frau
Mann
Gewicht
kg
Grösse
cm
 
Menge
MODUS W SJA
r = ±
S
E
L
Alkohol
Menge
[Liter]
  ↑Auswahl des
Alkoholischen
Getränks
  Alkohol
Gehalt
Vol%
  Alkohol
Gehalt
g / L
  40g
Alkohol
in
60g
Alkohol
in
  Resorption % nach
Einnahme ohne/mit
Resorptionsdefizit
  Alkohol
im Blut
[gramm]
  Blutalkohol-
Promille [‰] = g/kg
L   % g/L   L L   o%m   g
L   % g/L   L L   o%m   g
L   % g/L   L L   o%m   g
L   % g/L   L L   o%m   g
L   % g/L   L L   o%m   g
TRINKMENUE         g
HINWEISE DIFFUSION, ELIMINATION Im DGG gilt Formel : Blutalkohol in gramm =  kgKG * r * Promille
• Alkoholresorption ist nach
0.75-1.5 h abgeschlossen.
  zeitlineare Elimination
ab Zeitpunkt DGG
  Zeit in
Stunden
  Alkoholpromille
Wert  [Streuung]
  Alkoholpromille
Wert  [Streuung]
  Alkoholpromille
Wert  [Streuung]
• DiffusionsGleichGewicht ist
1-1.5 h nach TrinkEnde erreicht
  Restpromille früherer
Trinkphasen (Rest‰)
       
• Im DGG gilt Widmarkformel   DiffusionsGleichGewicht   bei Std 0      
• Forensik legt DGG vor auf
TrinkBeginn (Sturztrunk)
  Eliminationsrate (β60) in ‰/h  
  ‰ / h   ‰ / h   ‰ / h
  Alkohol‰ Stand n. DGG   1 Std      
  Alkohol‰ Stand n. DGG   2 Std      
Relatives Unfallrisiko (RUR)
in Abhängigkeit der BAK‰
  Alkohol‰   h      
BAK RUR   Std n. DGG für      
123456789123456789212345678 x 1234567891123456789212345 x 12345678 x 12345678912345678 x 12345678912345678 x 12345678912345678

Dieser Alkoholpromille-Rechner erlaubt die Berechnung der BAK-Werte mittels Widmarkformel bei wahlweiser Anwendung unterschiedlicher Reduktionsfaktoren (r), nämlich traditioneller r nach Widmark oder individueller r gemäss Seidl-Jensen-Alt (SJA-r).

Die von diesem BAK-Rechner errechneten Resultate sind unverbindlich. Jede Haftung für die Richtigkeit der Berechnungen wird vom Autor abgelehnt. Wie Sie aus den weiten Vertrauensintervallen [Klammerresultate] entnehmen können, unterliegen die resultierenden Blutalkoholpromille einer grossen interindividuellen Schwankung. Grössere Sicherheit bietet im konkreten Einzelfall nur die direkte apparative Alkoholbestimmung vor Antritt der Autofahrt nach Erreichen des Alkoholdiffusionsgleichgewichtes frühestens 1 - 1.5 Std nach der letzten Alkoholeinnahme. Ein zu frühes Losfahren wegen unsachgemässer Anwendung dieses Promille-Rechners ist die Inkaufnahme eines erhöhten relativen Unfallrisikos (RUR).

Aus kardiovaskulärer Sicht gilt der massvolle tägliche Weingenuss (1 - 2 Glaseinheiten / Tag) als gefässprotektiv. Unter Umständen überschreitet man jedoch mit dem Konsum von 2 Glas Wein die als Fahrzeuglenker gesetzlich erlaubte Blutalkoholkonzentration (BAK = 0.5 Promille) deutlich. Auch die öffentlich als im Strassenverkehr erlaubt propagierte Alkohol Menge "eine Glaseinheit ist genug" - nämlich 2 cl (0.020 Liter) Spirituosen, 1 dl (100 ml) Wein oder 3 dl (0.300 Liter) Bier - kann bei untergewichtigen Frauen bereits die 0.5 Promillegrenze erreichen.

Als Alkoholkonsument sind Sie in der Abschätzung Ihres Alkoholspiegels auf der sicheren Seite, wenn Sie den Beginn der Alkoholelimination (Stunde O) = Zeitpunkt des Diffusionsgleichgewichtes (DGG) auf 1 - 1.5 Stunden nach dem Trinkende verlegen, indem Sie den mit Hilfe des Rechners kalkulierten Alkoholeliminationszeiten 1 - 1.5 Stunden hinzurechnen und dem Zeitpunkt des Trinkendes hinzufügen.

Die Forensik schätzt die mutmassliche Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Zeitpunkt des inkriminierten Zeitpunktes aus der zugeführten Alkohommenge im Trinkmenue nach dem Grundsatz "in dubio pro reo des Angeklagten" und entlastet den Beschuldigten, indem sie den DGG-Zeitpunkt auf Trinkbeginn vorverlegt (Sturztrunk ad ex), für die Trinkzeit bereits die Eliminationsrate und je nach Fragestellung ein Resorptionsdefizit in der Grössenordnung von 10 - 30% gewährt. Schätzt der Alkoholkonsument den Zeitpunkt, ab welchem er wieder fahrfähig ist (BAK < 0.5 ‰), nach dem Modus der Gerichtsmedizin, so risikiert er bei einer Polizeikontrolle im Alkoholtest eine zu hohe BAK aufzuweisen.

Literatur :

• Møller KO, Kopenhagen. Lehrbuch Pharmakologie als theoretische Grundlage für eine rationelle Pharmakotherapie , Verlag Schwabe & Co, Basel/Stuttgart 1966
• Seidl S, Jensen U, Alt A. The calculation of blood ethanol concentrations in males and females. Int J Legal Med 2000;114(1-2):71-77. Online unter www.ncbi.nlm.nih.gov
• Gilg Th, Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München. Alkohol - forensische Aspekte. Therapeutische Umschau 57,2000: 264 - 269.
• Harrison, Prinzipien der Inneren Medizin. Edition 1987: S.2480
• Bützer P, Alkohol, Ethanol. Online unter www.swisseduc.ch/chemie/schwerpunkte/ethanol
• Miltner E, Reuther J. Alkohol 2002. Rechtsmedizin der Uniklinik Ulm. Online unter www.uni-ulm.de
• Wegener R, Forensische Verkehrsmedizin. Rechtsmedizin für Mediziner - Hauptvorlesung. Institut für Rechtsmedizin. Medizinische Fakultät der Universität Rostock. Online unter www.rechtsmedizin.uni-rostock.de
1234 123456

Dr. med. Franz Ackermann , FMH Innere Medizin
Ziegelfeldstr. 30 , CH-4600 OLTEN
TN +4162 212 15 77



Alkohol_Widmark.html (JavaScript integriert) , Version 1.1 , 14th May 2006
last revision 14th May 2006
Special Edition Dr. med. M. Romanens , Kardiologie FMH
www.kardiolab.ch

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